Beratung in allen mit der ärztlichen Liquidation verbundenen Honorar- und Gebührenfragen
auf Wunsch Abtretung Ihrer Honoraranforderungen an die PVS und Eröffnung eines Kontos, auf dem die Privatzahlungen gebucht werden.
Erstellung einer kompletten Abrechnung durch Auswertung der Ambulanzkartei, wenn gewünscht auch vor Ort.
Datenübertragung der Patientendokumentation per USB-Stick oder verschlüßelt via Internet.
Überprüfung der Abrechnungsdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität, Ermittlung der Gebührenziffern unter Berücksichtigung der speziellen gebührenrechtlichen Regelung
Abrechnung ambulanter Operationen
Druck und Versand der Rechnungen konsequent und zeitnah gemäß § 12 GOÄ bestehend aus Original, Duplikat ggfs. Anlagen sowie Überweisungsträgern
Erstellung der Rechnung in Ihrem Auftrag im Namen der PVS gemäß GOÄ und auf Basis abgeschlossener Verträge (KVB, Post, BG etc.)
Individuelle auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung in GOÄ – Fragen
Wir selbst informieren uns über aktuelle gebührenrechtliche Urteile, Kommentare und Beschlüsse, aktuelle öffentliche Stellungnahmen und Empfehlungen der Bundesärztekammer